Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance)

Information gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (im folgenden Offenlegungs-VO) mit Gültigkeit seit März 2021 von Tone Fuchs GmbH, Versicherungsmakler.

Einleitung

Die Offenlegungs-VO hat das Ziel, ESG-Faktoren verstärkt in der Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Sustainable Finance bedeutet die Berücksichtigung von diesen ESG Faktoren – Umwelt- (Environment), Sozialen- (Social) und Unternehmensführungsaspekten (Governance) –  bei Investitionsentscheidungen, um längerfristiges und vor allem nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Durch harmonisierte Vorgaben soll der Endanleger mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen erhalten und vermehrt Investitionen in nachhaltige Ziele erreicht werden.

Betroffene Produkte

In der Offenlegungs-VO werden IBIP bzw. Versicherungsanlageprodukte als ein Versicherungsprodukt im Sinne der PRIIP-VO definiert. Darunter fallen vor allem klassische kapitalanlageorientierte, fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen bzw. Pensionsfondsveranlagungen.

Nachhaltigkeitsrisiko

Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Solche Nachhaltigkeitsrisiken können z.B. sein:

  • Umwelt (Environment): In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales (Social): Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung (Governance): Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Nachhaltigkeitsfaktoren

Zu diesen zählen z.B.:

  • Umweltbelange: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Schutz der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme, nachhaltige Landnutzung u.v.m.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt, da diese auf den von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen basieren. Für deren Richtigkeit sind wir daher auch nicht verantwortlich. Aktuell sind die Informationen der Anbieter eingeschränkt verfügbar. Bei einem breiteren Angebot an Informationen, werden wir diese mehr berücksichtigen können. 

Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren kann nicht ausschließen, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Versicherungsanlageproduktes auswirkt.

Auswirkungen auf unsere Vergütungspolitik

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsfaktoren beeinflusst.

Fassung: Juni 2023